ALLGEMEINE
VERKAUFSBEDINGUNGEN (AVB)
Artikel 1: Die im Rahmen des Gesetzes vom 13. Juli 1992
befugten Fremdenverkehrsämter können in ihrem Einflussgebiet die Buchung und den Verkauf
jeglicher Art Leistungen für die Freizeitbeschäftigung und den Empfang im
Allgemeininteresse versichern. Sie erleichtern die Schritte der Allgemeinheit, indem sie
ihr eine Auswahl von Dienstleistungen anbieten. Die Fremdenverkehrsämter sind lokale
Einrichtungen für den Fremdenverkehr, welche den Erbringern von Dienstleistungen, die mit
ihnen ein Auftragsabkommen schlossen, zur Verfügung gestellt werden. Bei Benützung eines
Vertrage durch Dritte oder bei Benützung zu anderen als touristischen Zwecken übernehmen
der Verband der Verkehrsämter und die Verkehrsvereine in keinem Fall eine Verantwortung.
Artikel 2: Dauer der Leistung: Der
Unterzeichnete des auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrages kann sich nach Beendigung
der Leistung unter keinen Umständen auf irgendein Recht des Räumungsaufschubes berufen.
Artikel 3: Verantwortung: Das Fremdenverkehrsamt von
Tours, welches einem Kunden Leistungen bietet, ist dessen einziger Partner und ist ihm
gegenüber für die Ausführung der aus diesem Vertrag entstehenden Verpflichtungen
verantwortlich. Das Fremdenverkehrsamt von Tours kann nicht für Zufälle, höhere Gewalt
oder Eingriffe von außenstehenden Personen verantwortlich gemacht werden.
Artikel 4: Buchung: Die Buchung einer Leistung wird
verbindlich, sowie eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises geleistet wurde und ein
Exemplar des vom Kunden unterzeichneten Buchungsvertrages dem Fremdenverkehrsamt von Tours
vor dem auf allen Buchungsverträgen angegebenen Stichtag zurückgeschickt wurde. Jegliche
telefonische oder schriftliche Option wird vom Fremdenverkehrsamt von Tours nur als
Interesse für eine seiner Realisierungen und in keinem Fall als Buchung des Kunden
betrachtet.
Artikel 5: Begleichung des Restbetrages: Der Kunde
verpflichtet sich, dem Fremdenverkehrsamt von Tours auf Vorlage einer Rechnung den
abgemachten und noch geschuldeten Restbetrag einen Monat vor Beginn der ersten, gebuchten
Leistung zu begleichen. Falls der Kunde diesen Restbetrag am abgemachten Datum nicht
begleicht, ist man der Meinung, dass er seinen Aufenthalt stornierte. Ab diesem Augenblick
wird die Leistung erneut zum Verkauf angeboten und es wird keine Rückzahlung vorgenommen.
Artikel 6: Anmeldung mit Verspätung: Bei einer
Anmeldung weniger als 30 Tage vor dem Beginn der Leistung wird bei der Buchung die gesamte
Begleichung verlangt.
Artikel 7: Tauschscheine: Bei Empfang der
vollständigen Begleichung der gekauften Leistungen schickt das Fremdenverkehrsamt von
Tours dem Kunden einen oder mehrere Tauschscheine, welche bei Ankunft jedem
Leistungserbringer übergeben werden müssen.
Artikel 8: Ankunft: Der Kunde muss an dem Tag und
zur Stunde, die auf dem oder den Tauschscheinen angegeben sind, ankommen. Falls dies nicht
möglich ist, verpflichtet er sich, das Fremdenverkehrsamt von Tours darüber zu
informieren. Bei verspäteter Ankunft und Hindernis letzter Minute, muss der Kunde den
Leistungserbringer, dessen Adresse und Telefonnummer auf dem Tauschschein angegeben sind,
benachrichtigen.
Artikel 9: Stornierung durch den Kunden: Jegliche
Stornierung muss dem Fremdenverkehrsamt von Tours per Einschreiben mitgeteilt werden. In
diesem Fall behält das Fremdenverkehrsamt von Tours folgenden Betrag ein, der in keinem
Fall geringer sein könnte:
Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der
Leistungserbringung: 10 % des Betrages;
Stornierung zwischen dem 30. und einschließlich 21. Tag
vor Beginn der Leistungserbringung: 25 % des Betrages;
Stornierung zwischen dem 20. und einschließlich 8. Tag vor Beginn der
Leistungserbringung: 50 % des Betrages;
Stornierung zwischen dem 7. und einschließlich 2. Tag vor
Beginn der Leistungserbringung: 75 % des Betrages;
Stornierung weniger als 2 Tage vor der Abfahrt: es werden
100 % des Betrages zurückbehalten.
Bei Nichterscheinen von einem oder mehreren Teilnehmern bei
Ankunft des Kunden findet keine Erstattung statt, außer gegenteiliger Entscheinung des
Leistungserbringers.
Bei Verringerung der Anzahl der Teilnehmer vor Begleichung
des Restbetrages wird eine Neubewertung der Kosten der Reise vorgesehen (im Fall einer
Teilnehmeranzahl unter jener des Buchungsvertrages).
Artikel 10: Reiserücktrittsversicherung: Das
Fremdenverkehrsamt von Tours kann dem Kunden die Möglichkeit einer Zeichnung einer
Versicherung bieten, welche die Folgen einer Stornierung aus bestimmten Gründen deckt.
Artikel 11: Änderung eines wichtigen Bestandteiles des
Vertrages durch das Fremdenverkehrsamt von Tours: Wenn sich das Fremdenverkehrsamt von
Tours vor dem für die Leistung vorgesehenen Datum gezwungen sieht, Änderungen an einem
der wichtigen Bestandteile des Vertrages vorzunehmen, kann der Käufer, ohne Regressen
für Ersatz von eventuell erlittenen Schäden vorzugreifen, und nachdem er vom Käufer
durch Einschreiben mit Rückantwort darüber informiert wurde:
- entweder seinen Vertrag kündigen und ohne Vertragsstrafe
die sofortige Erstattung der geleisteten Beträge erhalten;
- oder die Änderung oder den vom Verkäufer angebotenen
Austausch des Leistungsortes annehmen: in diesem Fall wird von beiden Parteien ein
Nachtrag in bezug auf die gebrachten Änderungen unterzeichnet. Jegliche Preisverringerung
wird von den eventuell vom Käufer noch geschuldeten Beträgen abgezogen und falls die vom
Käufer schon geleistete Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, wird die
Überzahlung dem Kunden vor Beginn der Leistung erstattet.
Artikel 12: Verhinderung des Verkäufers, während der
Leistungsdauer die im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu bieten: Wenn sich der
Verkäufer während der Leistungserbringung in der Unmöglichkeit befindet, einen
wichtigen Teil der im Vertrag vorgesehen Leistungen und deren Preise zu erbringen, wird
das Fremdenverkehrsamt von Tours, ohne Regressen für Ersatz von eventuell erlittenen
Schäden vorzugreifen, eine Ersatzleistung für die vorgesehene Leistung vorschlagen und
dabei eventuell den Aufpreis übernehmen. Falls die Qualität der vom Käufer angenommenen
Leistung unter der vorgesehenen liegt, wird ihm das Fremdenverkehrsamt von Tours vor Ende
der Leistungserbringung den Unterschied erstatten. Falls der Verkäufer keine
Ersatzleistung vorschlagen kann oder falls diese vom Käufer aus gültigen Gründen
verweigert wird, begleicht ersterer dem zweiten eine Entschädigung, die auf der gleichen
Basis berechnet wird, wie jene bei Stornierung durch den Verkäufer.
Artikel 13: Stornierung durch den Verkäufer: Falls
das Fremdenverkehrsamt von Tours die Leistung vor Beginn ihres Anfanges storniert, muss es
den Käufer durch Einschreiben mit Rückantwort darüber informieren. Ohne Regressen für
Ersatz von eventuell erlittenen Schäden vorzugreifen werden dem Käufer die geleisteten
Beträge sofort und ohne Vertragsstrafe erstattet. Außerdem erhält er eine
Entschädigung, die dem Betrag der von ihm bei Stornierung zu diesem Datum zu zahlenden
Vertragsstrafe entspricht. Diese Verfügungen sind nicht anwendbar, falls eine gütliche
Einigung abgeschlossen wird, deren Gegenstand die Annahme einer vom Verkäufer
vorgeschlagenen Ersatzleistung durch den Käufer ist.
Artikel 14: Unterbrechung der Leistung: Bei
Unterbrechung der Leistung durch den Kunden wird keine Rückerstattung vorgenommen, außer
falls der Grund der Unterbrechung durch die Reiserücktrittsversicherung des Kunden
gedeckt ist.
Artikel 15: Aufnahmefähigkeit: Der vom
Fremdenverkehrsamt von Tours erstellte Vertrag gibt eine bestimmte Anzahl von Personen an.
Falls die endgültige Personenanzahl die für die vorgeschlagene Unterkunft vorgesehene
Aufnahmefähigkeit übersteigt, kann der Leistungserbringer die zusätzlichen Kunden
verweigern, den Buchungsvertrag brechen (in diesem Fall behält das Fremdenverkehrsamt von
Tours den Preis der Leistung) oder eine andere Unterkunft für die zusätzlichen Personen
vorschlagen.
Artikel 16: Abtretung des Vertrages durch den Kunden:
Der Käufer kann seinen Vertrag einem Übernehmer abtreten, welcher die gleichen
Bedingungen wie er für die Durchführung der Leistung erfüllt. In diesem Fall muss der
Käufer das Fremdenverkehrsamt von Tours durch Einschreiben mit Rückantwort spätestens 7
Tage vor Beginn der Leistung über seine Entscheidung informieren. Die Abtretung des
Vertrages muss zum Anschaffungspreis stattfinden. Der Abtreter und der Übernehmer
verpflichten sich gegenüber dem Verkäufer solidarisch zur Zahlung des noch ausstehenden
Restbetrages sowie der eventuellen, zusätzlichen Kosten, die durch diese Abtretung
entstehen könnten.
Artikel 17: Hotels: Die Preise verstehen die Miete
des Zimmers sowie das Frühstück oder die Halbpension oder die Vollpension. Außer
gegenseitiger Angabe verstehen sie nicht die Getränke. Falls ein Kunde ein für zwei
Personen vorgesehenes Zimmer allein besetzt, wird ihm ein Zuschlag "Zuschlag
Einzelzimmer oder Single" genannt, in Rechnung gestellt. Am Abfahrtstag muss das
Zimmer vor zwölf Uhr frei sein.
Artikel 18: Andere Leistungen: Die spezifischen
Bedingungen in bezug auf andere Leistungen werden dem Käufer direkt vom
Fremdenverkehrsamt mit dem Angebot und der Beschreibung der Leistung zugeschickt.
Artikel 19: Streitfälle: Der Gerichtsstand für
jeglichen Streitfall über die ausschließliche Anwendung dieser Verkaufsbedingungen ist
ausschließlich das Gericht des Verwaltungssitzes des Departements des
Fremdenverkehrsamtes von Tours. Das Fremdenverkehrsamt von Tours zeichnete die
Fachhaftverpflichtversicherung Nr. 65093794 bei Assurances Générales de France
87, rue de Richelieu 75002 Paris. Jegliche Beanstandung einer Leistung muss
innerhalb kürzester Frist schriftlich an das Fremdenverkehrsamt von Tours geschickt
werden, das allein zuständig ist, um eine Entscheidung über Streitfälle zu fällen.
Falls keine Einigung zustande kommt, können die Streitfälle der für die Qualität
zuständigen Abteilung des Verbandes der Fremdenverkehrsämter und Fremdenverkehrsvereine
unterbreitet werden, welche versuchen wird, eine gütliche Einigung zu finden.