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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN (AVB)

Artikel 1: Die im Rahmen des Gesetzes vom 13. Juli 1992 befugten Fremdenverkehrsämter können in ihrem Einflussgebiet die Buchung und den Verkauf jeglicher Art Leistungen für die Freizeitbeschäftigung und den Empfang im Allgemeininteresse versichern. Sie erleichtern die Schritte der Allgemeinheit, indem sie ihr eine Auswahl von Dienstleistungen anbieten. Die Fremdenverkehrsämter sind lokale Einrichtungen für den Fremdenverkehr, welche den Erbringern von Dienstleistungen, die mit ihnen ein Auftragsabkommen schlossen, zur Verfügung gestellt werden. Bei Benützung eines Vertrage durch Dritte oder bei Benützung zu anderen als touristischen Zwecken übernehmen der Verband der Verkehrsämter und die Verkehrsvereine in keinem Fall eine Verantwortung.

Artikel 2: Dauer der Leistung: Der Unterzeichnete des auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrages kann sich nach Beendigung der Leistung unter keinen Umständen auf irgendein Recht des Räumungsaufschubes berufen.

Artikel 3: Verantwortung: Das Fremdenverkehrsamt von Tours, welches einem Kunden Leistungen bietet, ist dessen einziger Partner und ist ihm gegenüber für die Ausführung der aus diesem Vertrag entstehenden Verpflichtungen verantwortlich. Das Fremdenverkehrsamt von Tours kann nicht für Zufälle, höhere Gewalt oder Eingriffe von außenstehenden Personen verantwortlich gemacht werden.

Artikel 4: Buchung: Die Buchung einer Leistung wird verbindlich, sowie eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises geleistet wurde und ein Exemplar des vom Kunden unterzeichneten Buchungsvertrages dem Fremdenverkehrsamt von Tours vor dem auf allen Buchungsverträgen angegebenen Stichtag zurückgeschickt wurde. Jegliche telefonische oder schriftliche Option wird vom Fremdenverkehrsamt von Tours nur als Interesse für eine seiner Realisierungen und in keinem Fall als Buchung des Kunden betrachtet.

Artikel 5: Begleichung des Restbetrages: Der Kunde verpflichtet sich, dem Fremdenverkehrsamt von Tours auf Vorlage einer Rechnung den abgemachten und noch geschuldeten Restbetrag einen Monat vor Beginn der ersten, gebuchten Leistung zu begleichen. Falls der Kunde diesen Restbetrag am abgemachten Datum nicht begleicht, ist man der Meinung, dass er seinen Aufenthalt stornierte. Ab diesem Augenblick wird die Leistung erneut zum Verkauf angeboten und es wird keine Rückzahlung vorgenommen.

Artikel 6: Anmeldung mit Verspätung: Bei einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor dem Beginn der Leistung wird bei der Buchung die gesamte Begleichung verlangt.

Artikel 7: Tauschscheine: Bei Empfang der vollständigen Begleichung der gekauften Leistungen schickt das Fremdenverkehrsamt von Tours dem Kunden einen oder mehrere Tauschscheine, welche bei Ankunft jedem Leistungserbringer übergeben werden müssen.

Artikel 8: Ankunft: Der Kunde muss an dem Tag und zur Stunde, die auf dem oder den Tauschscheinen angegeben sind, ankommen. Falls dies nicht möglich ist, verpflichtet er sich, das Fremdenverkehrsamt von Tours darüber zu informieren. Bei verspäteter Ankunft und Hindernis letzter Minute, muss der Kunde den Leistungserbringer, dessen Adresse und Telefonnummer auf dem Tauschschein angegeben sind, benachrichtigen.

Artikel 9: Stornierung durch den Kunden: Jegliche Stornierung muss dem Fremdenverkehrsamt von Tours per Einschreiben mitgeteilt werden. In diesem Fall behält das Fremdenverkehrsamt von Tours folgenden Betrag ein, der in keinem Fall geringer sein könnte:

Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Leistungserbringung: 10 % des Betrages;

Stornierung zwischen dem 30. und einschließlich 21. Tag vor Beginn der Leistungserbringung: 25 % des Betrages;

Stornierung zwischen dem 20. und einschließlich 8. Tag vor Beginn der Leistungserbringung: 50 % des Betrages;

Stornierung zwischen dem 7. und einschließlich 2. Tag vor Beginn der Leistungserbringung: 75 % des Betrages;

Stornierung weniger als 2 Tage vor der Abfahrt: es werden 100 % des Betrages zurückbehalten.

Bei Nichterscheinen von einem oder mehreren Teilnehmern bei Ankunft des Kunden findet keine Erstattung statt, außer gegenteiliger Entscheinung des Leistungserbringers.

Bei Verringerung der Anzahl der Teilnehmer vor Begleichung des Restbetrages wird eine Neubewertung der Kosten der Reise vorgesehen (im Fall einer Teilnehmeranzahl unter jener des Buchungsvertrages).

Artikel 10: Reiserücktrittsversicherung: Das Fremdenverkehrsamt von Tours kann dem Kunden die Möglichkeit einer Zeichnung einer Versicherung bieten, welche die Folgen einer Stornierung aus bestimmten Gründen deckt.

Artikel 11: Änderung eines wichtigen Bestandteiles des Vertrages durch das Fremdenverkehrsamt von Tours: Wenn sich das Fremdenverkehrsamt von Tours vor dem für die Leistung vorgesehenen Datum gezwungen sieht, Änderungen an einem der wichtigen Bestandteile des Vertrages vorzunehmen, kann der Käufer, ohne Regressen für Ersatz von eventuell erlittenen Schäden vorzugreifen, und nachdem er vom Käufer durch Einschreiben mit Rückantwort darüber informiert wurde:

- entweder seinen Vertrag kündigen und ohne Vertragsstrafe die sofortige Erstattung der geleisteten Beträge erhalten;

- oder die Änderung oder den vom Verkäufer angebotenen Austausch des Leistungsortes annehmen: in diesem Fall wird von beiden Parteien ein Nachtrag in bezug auf die gebrachten Änderungen unterzeichnet. Jegliche Preisverringerung wird von den eventuell vom Käufer noch geschuldeten Beträgen abgezogen und falls die vom Käufer schon geleistete Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, wird die Überzahlung dem Kunden vor Beginn der Leistung erstattet.

Artikel 12: Verhinderung des Verkäufers, während der Leistungsdauer die im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu bieten: Wenn sich der Verkäufer während der Leistungserbringung in der Unmöglichkeit befindet, einen wichtigen Teil der im Vertrag vorgesehen Leistungen und deren Preise zu erbringen, wird das Fremdenverkehrsamt von Tours, ohne Regressen für Ersatz von eventuell erlittenen Schäden vorzugreifen, eine Ersatzleistung für die vorgesehene Leistung vorschlagen und dabei eventuell den Aufpreis übernehmen. Falls die Qualität der vom Käufer angenommenen Leistung unter der vorgesehenen liegt, wird ihm das Fremdenverkehrsamt von Tours vor Ende der Leistungserbringung den Unterschied erstatten. Falls der Verkäufer keine Ersatzleistung vorschlagen kann oder falls diese vom Käufer aus gültigen Gründen verweigert wird, begleicht ersterer dem zweiten eine Entschädigung, die auf der gleichen Basis berechnet wird, wie jene bei Stornierung durch den Verkäufer.

Artikel 13: Stornierung durch den Verkäufer: Falls das Fremdenverkehrsamt von Tours die Leistung vor Beginn ihres Anfanges storniert, muss es den Käufer durch Einschreiben mit Rückantwort darüber informieren. Ohne Regressen für Ersatz von eventuell erlittenen Schäden vorzugreifen werden dem Käufer die geleisteten Beträge sofort und ohne Vertragsstrafe erstattet. Außerdem erhält er eine Entschädigung, die dem Betrag der von ihm bei Stornierung zu diesem Datum zu zahlenden Vertragsstrafe entspricht. Diese Verfügungen sind nicht anwendbar, falls eine gütliche Einigung abgeschlossen wird, deren Gegenstand die Annahme einer vom Verkäufer vorgeschlagenen Ersatzleistung durch den Käufer ist.

Artikel 14: Unterbrechung der Leistung: Bei Unterbrechung der Leistung durch den Kunden wird keine Rückerstattung vorgenommen, außer falls der Grund der Unterbrechung durch die Reiserücktrittsversicherung des Kunden gedeckt ist.

Artikel 15: Aufnahmefähigkeit: Der vom Fremdenverkehrsamt von Tours erstellte Vertrag gibt eine bestimmte Anzahl von Personen an. Falls die endgültige Personenanzahl die für die vorgeschlagene Unterkunft vorgesehene Aufnahmefähigkeit übersteigt, kann der Leistungserbringer die zusätzlichen Kunden verweigern, den Buchungsvertrag brechen (in diesem Fall behält das Fremdenverkehrsamt von Tours den Preis der Leistung) oder eine andere Unterkunft für die zusätzlichen Personen vorschlagen.

Artikel 16: Abtretung des Vertrages durch den Kunden: Der Käufer kann seinen Vertrag einem Übernehmer abtreten, welcher die gleichen Bedingungen wie er für die Durchführung der Leistung erfüllt. In diesem Fall muss der Käufer das Fremdenverkehrsamt von Tours durch Einschreiben mit Rückantwort spätestens 7 Tage vor Beginn der Leistung über seine Entscheidung informieren. Die Abtretung des Vertrages muss zum Anschaffungspreis stattfinden. Der Abtreter und der Übernehmer verpflichten sich gegenüber dem Verkäufer solidarisch zur Zahlung des noch ausstehenden Restbetrages sowie der eventuellen, zusätzlichen Kosten, die durch diese Abtretung entstehen könnten.

Artikel 17: Hotels: Die Preise verstehen die Miete des Zimmers sowie das Frühstück oder die Halbpension oder die Vollpension. Außer gegenseitiger Angabe verstehen sie nicht die Getränke. Falls ein Kunde ein für zwei Personen vorgesehenes Zimmer allein besetzt, wird ihm ein Zuschlag "Zuschlag Einzelzimmer oder Single" genannt, in Rechnung gestellt. Am Abfahrtstag muss das Zimmer vor zwölf Uhr frei sein.

Artikel 18: Andere Leistungen: Die spezifischen Bedingungen in bezug auf andere Leistungen werden dem Käufer direkt vom Fremdenverkehrsamt mit dem Angebot und der Beschreibung der Leistung zugeschickt.

Artikel 19: Streitfälle: Der Gerichtsstand für jeglichen Streitfall über die ausschließliche Anwendung dieser Verkaufsbedingungen ist ausschließlich das Gericht des Verwaltungssitzes des Departements des Fremdenverkehrsamtes von Tours. Das Fremdenverkehrsamt von Tours zeichnete die Fachhaftverpflichtversicherung Nr. 65093794 bei Assurances Générales de France – 87, rue de Richelieu – 75002 Paris. Jegliche Beanstandung einer Leistung muss innerhalb kürzester Frist schriftlich an das Fremdenverkehrsamt von Tours geschickt werden, das allein zuständig ist, um eine Entscheidung über Streitfälle zu fällen. Falls keine Einigung zustande kommt, können die Streitfälle der für die Qualität zuständigen Abteilung des Verbandes der Fremdenverkehrsämter und Fremdenverkehrsvereine unterbreitet werden, welche versuchen wird, eine gütliche Einigung zu finden.

OFFICE DE TOURISME DE TOURS 78-82 rue Bernard Palissy - BP 4201 - 37042 TOURS Cedex 1
Tel +33 2 47 70 37 37 Fax +33 2 47 61 14 22 - E.Mail: info@ligeris.com